Der karolingische modius publicus

Karl der Große ließ im Juni 794 in Frankfurt eine Reichssynode abhalten, deren Ergebnisse im Frankfurter Kapitular zusammengefasst sind. Der Inhalt zweier Kapitel lässt den Schluss zu, dass es kurz zuvor auf dem Gebiet des Münz- und Maßwesens Reformmaßnahmen gegeben hatte. Das 5. Kapitel verweist auf einen Erlass, nach dem nur noch die novi denarii – die neuen, im Gewicht von ca. 1,3 g auf ca. 1,7 g erhöhten Silberdenare – zu verwenden seien. 12 dieser Denare wurden als solidus gerechnet. Das sog. „Karlspfund“ (Rechenwert n. H. Witthöft: 408,24 g), das 15 Unzen des auf die römische libra zurückgehenden 12-Unzen-Pfundes (Rechenwert n. H. Witthöft: 326,592 g) wog, zählte 20 solidi und 240 denarii. Die Formel: 1 Pfund = 20 solidi = 240 denarii sollte später die Grundlage aller europäischen Währungssysteme bilden. In Großbritannien galt bis zur Einführung der Dezimalwährung 1971: 1 Pfund Sterling = 20 shilling = 240 pence.

In maßkundlicher Hinsicht von besonderem Interesse ist das vorhergehende 4. Kapitel. Dort wird verfügt:

IIII. Statuit piissimus domnus noster rex, consentienti sancta synodo, ut nullus homo, sive ecclesiasticus sive laicus sit, ut nunquam carius vendat annonam, sive tempore abundantiae sive tempore caritatis, quam modium publicum et noviter statutum, de modio de avena denario uno, modio ordii denarius duo, modio sigalo denarii tres, modio frumenti denarii quatuor. Si vero in pane vendere voluerit, duodecim panes de frumento, habentes singuli libras duas, pro denario dare debeat, sigalatius quindecim aequo pondere pro denario, ordeaceos viginti similiter pensantes, avenatios viginti quinque similiter pensantes. […].

4. Unser frömmster Herr König hat im Einvernehmen mit der heiligen Synode festgelegt, dass niemand, sei er Kleriker oder sei er Laie, weder in Zeiten des Überflusses noch in Zeiten der Teuerung, das Getreide teurer verkaufen soll als den öffentlichen und neu festgelegten modius: den modius Hafer für 1 Denar, den modius Gerste für 2 Denare, den modius Roggen für 3 Denare und den modius Weizen für 4 Denare. Wenn er aber Brot verkaufen will, soll er 12 Weizenbrote, von denen jedes 2 librae wiegt, für den Denar geben, 15 Roggenbrote des gleichen Gewichts für den Denar, [ebenso] 20 Gerstenbrote mit gleichem Gewicht und 25 Haferbrote mit gleichem Gewicht. […].

Die karolingischen Hohlmaße

Der römische modius, ein Hohlmaß vergleichbar etwa dem Scheffel, hatte ein Volumen von knapp 9 l. Aus dem Vergleich der angegebenen Getreide- und Brotpreise geht hervor, dass der modius publicus um ein Vielfaches größer gewesen sein muss. Über das genaue Volumen rätselt die Wissenschaft seit langem. Aus der Zusammenschau der verschiedenen zeitgenössischen Schriftquellen lässt sich nun erschließen, dass ein modius publicus Weizen ca. 120 librae wog. Die Quellen legen ein System verschiedener modii nahe, die jeweils durch ein Gewicht des Normgutes von 120 librae definiert waren. Der modius des Flüssigmaßes, der vorwiegend für Wein verwendet wurde, hatte ein Wassergewicht von 120 librae; das entspricht einem Volumen von 39,23 l (Rechenwert). Er war in 16 sextarii unterteilt. Das Volumen des Getreidemodius mit einem Weizengewicht von ca. 120 librae wurde mit der Formel 4 : 3, die seit alters her für das Verhältnis der volumenbezogenen Gewichte von Wasser/Wein und Weizen gebräuchlich war, nach einem Wassergewicht von 160 librae festgelegt, das entspricht einem Volumen von 52,31 l (Rechenwert). 12 modii bildeten eine corbus. Der modius des Flüssigmaßes und der Getreidemodius entsprechen dem sizilischen metretes und medimnos, die im Altertum als Wein- und Getreidemaß weit verbreitet waren.

Wahrscheinlich gab es außerdem noch einen – allerdings wenig gebräuchlichen – Mehlmodius, dessen Volumen von 78,46 l (Rechenwert) nach einem Wassergewicht von 240 librae festgelegt wurde. Dieses Volumen entspricht einem Kubus mit einer Kantenlänge von 42,81 cm – das ist der an der Aachener Marienkirche festgestellte cubitus! Wir haben also allen Grund zur Annahme, dass die Reform die Einheiten für Gewicht, Länge und Volumen zu einem geschlossenen Maßsystem zusammengefasst hatte. Wie die Abbildung zeigt, konnten der modius des Flüssigmaßes und der Getreidemodius durch Teilung des Kubus mit der Kantenlänge 1 cubitus gebildet werden.

Es ist davon auszugehen, dass der modius publicus nicht reichsweit als Standardmaß durchgesetzt werden konnte. Trotzdem lässt sich für den modius des Flüssigmaßes (39,23 l) eine erstaunliche Kontinuität nachweisen. In der Handschrift lat. 2685 der Bibliothèque nationale de France in Paris (letztes Drittel des 9. Jahrhunderts) wird auf fol. 63v eine Maßeinheit mit einem Gewicht von 120 librae, die von der Landbevölkerung biral genannt werde, explizit erwähnt. Im Bodenseegebiet in leicht unterschiedlichen Größen als „Eimer“ und im Fernhandel als „Anker“ war der modius des Flüssigmaßes bis in die Neuzeit in Gebrauch.

Ausführliche Herleitung und Beschreibung des hier nur kurz skizzierten Systems der karolingischen Hohlmaße:

Stefan Wintermantel: … id est centum viginti librarum. Der karolingische modius publicus nach den Schriftquellen, 2020, auf: Propylaeum-DOK (Fachrepositorium, bereitgestellt von der Universitätsbibliothek Heidelberg).
DOI: https://doi.org/10.11588/propylaeumdok.00004986